Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Gemeinschaftliches Testament Wedel, Verteilung Vermoegen Finkenwerder, Vermoegensuebertragung Buchholz in der Nordheide, Schenkungssteuer Hamburg, Erbe Hamburg, Nacherbfolge Hamburg, Eigenhaendiges Testament Wedel, Vorweggenommene Erbfolge Hamburg, Testamentsvollstreckung nahe Stade, Testamentsbeurkundung nahe Schenefeld