Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Zugewinngemeinschaft Hamburg, Nacherbfolge nahe Schenefeld, Ausgleich Pflegeleistungen nahe Glinde, Erbrecht nahe Norderstedt, Kanzlei nahe Reinbek, Guetergemeinschaft Pinneberg, Erbvertrag nahe Buchholz in der Nordheide, Vorsorgevollmacht Hamburg, Privatschriftliches Testament Pinneberg, Vorweggenommene Erbfolge Wedel