Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Teilungsanordnung nahe Wedel, Ausgleich Pflegeleistungen Finkenwerder, Notarieller Erbvertrag nahe Reinbek, Ausgleich Vorempfaenge Hamburg, Gesetzliche Erben Geesthacht, Anwaltskanzlei nahe Schenefeld, Nacherbfolge nahe Glinde, Auslandsbezug Glinde, Rechtsanwalt nahe Buchholz in der Nordheide, Erbrecht Hamburg