Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Verwandtenerbfolge nahe Stade, Erbschaftssteuer nahe Reinbek, Schenkung Quickborn, Verteilung Vermoegen nahe Quickborn, Erbrecht Hamburg, Ausgleich Pflegeleistungen nahe Buchholz in der Nordheide, Teilungsanordnung Finkenwerder, Testamentsbeurkundung nahe Wedel, Pflichtteil Wedel, Testamentsvollstrecker nahe Schenefeld