Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Zuständiges Insolvenzgericht bei Sitzverlegung

Ein Insolvenzgericht bleibt auch dann noch zuständig, wenn der Schuldner nach Beantragung der Insolvenzeröffnung seinen Sitz in einen anderen EU-Mitgliedsstaat verlegt hat.

Ein Insolvenzgericht verliert seine Zuständigkeit nicht allein dadurch, dass der Schuldner nach Antragstellung seinen Sitz in einen anderen Mitgliedsstaat der EU verlegt. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschied so über eine Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs, der über eine Sitzverlegung von Deutschland nach Spanien nach Stellung des Eröffnungsantrages zu entscheiden hatte. Die Richter in Brüssel führten aus, dass die einschlägige Verordnung über die Eröffnung von Insolvenzverfahren gerade die Gläubiger vor der Auslandsflucht des Schuldners bewahren soll. Das zunächst angegangene Gericht bleibt somit zumindest bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig.

 
[mmk]
 
Kanzlei nahe Geesthacht, Anwalt nahe Norderstedt, Auslandsbezug Finkenwerder, Lebensversicherung Erbe Buchholz in der Nordheide, Erbrecht Hamburg, Guetertrennung Hamburg, Letztwillige Verfuegung Buchholz in der Nordheide, Testamentsbeurkundung nahe Quickborn, Testamentsvollstrecker Hamburg, Gemeinschaftliches Testament Buchholz in der Nordheide